(Firmenbezeichnung), U.________ (Modellbezeichnung), wobei für die Arbeiten ein Stapler sowie zwei Mitarbeiter des Alters- und Pflegeheims als Helfer vorgesehen waren, die Beschuldigten jedoch vom Einsatz eines Krans ausgingen. Die Beschuldigten, gleichgestellte Mitarbeiter der M.________ (Firmenbezeichnung), waren vor Ort für den korrekten Abbau verantwortlich.