So gab C.________ selbst an, ein derartiger Schirm könne jederzeit umkippen, weshalb er den Strafkläger mehrfach darauf hingewiesen habe, sich zu entfernen (pag. 373, Z. 5 ff.). 10.8 Der als erwiesen erachtete Sachverhalt Das Alters- und Pflegeheim H.________ (Ort) beauftragte die Firma M.________ (Firmenbezeichnung) mit der Demontage von zwei Sonnenschirmen der Marke T.________ (Firmenbezeichnung), U.____