Massgebend ist, wie die Beschuldigten mit dieser unerwarteten Situation umgingen. Sie waren sich bewusst, dass das Umfallen des Schirms zu ernsthaften Verletzungen führen kann und vermieden werden muss. Dies teilten sie gemäss eigenen Aussagen dem Strafkläger auch mehrfach mit. Ebenfalls wussten die Beschuldigten aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung, dass nach der Entfernung des Anpressrings lediglich eine Sicherungsschraube dazu dient, den Schirm weiterhin aufrecht zu halten und bereits ei-