Er führte sodann zwar aus, er habe den Anpressring gelöst, weil er grundsätzlich davon ausgehe, die Sicherungsschraube sei vorhanden und alles sei korrekt montiert (p. 376 Z. 41 f.). Unmittelbar zuvor hatte er aber auf explizite Nachfrage bestätigt, er rechne damit, dass die Sicherungsschraube nicht vorhanden sei und der Schirm folglich nicht halten würde (p. 376 Z. 37 ff.). A.________ seinerseits gab an, sie hätten nicht gewusst, was auf sie zukomme (p. 385 Z. 15 f.); sie hätten den Schirm ja nicht selbst montiert (p. 384 Z. 47). Deshalb hätten sie dem Strafkläger gesagt, er solle weggehen, er könne den Schirm nicht halten (p. 385 Z. 15).