und habe die ganze Zeit an diesem gehebelt und gebastelt (pag. 382, Z. 39 f.), zeigen, dass die Beschuldigten den Strafkläger in ein allzu schlechtes Licht rücken wollen. Zudem widersprechen sie den tatnächsten Aussagen der Beschuldigten. Je länger das Verfahren dauert, je mehr entlasten sich die Beschuldigten und schieben die Schuld am Unfall dem Strafkläger zu, was keinen Sinn ergibt, ausser die Beschuldigten sind sich bewusst, sich nicht opportun verhalten zu haben. C.________ führte aus, eine Berührung mit dem kleinen Finger sei bereits ausreichend, um den Schirm zum Umfallen zu bringen, wenn der Anpressring gelöst werde und die Sicherungsschraube fehle (pag. 567, Z. 18 ff.).