pressrings zu sichern ist. Zugleich gehörte es gerade zu den ihm zugewiesenen Aufgaben, bei der Sicherung des Schirms anwesend zu sein, wurden doch dafür die zusätzlichen Helfer des Altersheims aufgeboten. Nicht einleuchten wollen hierzu die unsinnigen, in diesem Zusammenhang nicht passenden Schilderungen des strafklägerischen Verhaltens durch die Beschuldigten. Bereits die Ausdrücke, der Strafkläger sei um den Schirm getänzelt (pag. 377, Z. 11 f.), habe an diesem herumgefingert (pag. 373, Z. 10 f.); resp. Umegväterlet (pag. 382, Z. 9 f.) und habe die ganze Zeit an diesem gehebelt und gebastelt (pag.