22 habe einfach gesehen, dass dieser wackelte und sei hingegangen (pag. 553, Z. 23 f.). Dies alleine deutet jedoch noch nicht darauf hin, dass bereits (alle) Schrauben gelöst waren. Wie erwähnt widersprechen die tatnächsten Aussagen beider Beschuldigten, wonach der Schirm unmittelbar nach dem Lösen der letzten Schraube des Anpressrings umgefallen sei (pag. 373, Z. 11 f.; pag. 377, Z. 17 und 21, so bereits Ersteinvernahme pag. 108), dem seitens der Verteidigerin geschilderten Ablauf.