Weshalb der Schirm unmittelbar zu Fall kam, lässt sich jedoch nicht mehr zweifelsfrei eruieren. Am Unfalltag herrschten gemäss den übereinstimmenden Aussagen der Polizisten sowie des Strafklägers allerdings normale Witterungsverhältnisse, insbesondere hatte es nicht gewindet (R.________: p. 339 Z. 13 ff.; S.________: p. 343 Z. 36 f.; Strafkläger: p. 370 Z. 14 f.).