Im Ergebnis ist Gericht gestützt auf die tatnächsten und konstanten Aussagen der Beschuldigten durchaus plausibel, dass sich der Strafkläger stetig einmischte. Damit erscheint durchaus denkbar, dass sich der Strafkläger trotz der Anweisungen der Beschuldigten nicht vom Schirm entfernte und wie von diesen behauptet während des Lösen des Anpressrings leicht am Schirm manipuliert, indem er diesen festhielt.