Sodann gab der Strafkläger an, vielleicht habe er noch gesagt, der Stapler komme (p. 73 Z. 181, p. 368 Z. 35). Diese Aussage deckt sich insofern mit denjenigen von A.________ decken, als letzterer zu Protokoll gab, der Strafkläger habe gesagt, «nein ihr dürft nicht», weil der Stapler noch nicht da sei (p. 384 Z. 10, 16 f.). Dies spricht allerdings wiederum dafür, dass der Strafkläger eben nicht einfach zu Seite stand, sondern sich vielmehr – wie auch von den Beschuldigten beschrieben – zum Schirm begab, den Anweisungen der Beschuldigten keine Folge leistete und den Schirm festhielt.