20 Schrauben zu lösen und er habe mit Herrn O.________ noch wegen dem Wägeli [für den Abtransport] diskutiert. Dieser sei danach in den Keller gegangen, um ein solches zu holen (p. 363 Z. 40 ff., p. 387 Z. 1 ff., vgl. auch p. 73 Z. 194 ff.). Gemäss diesem vom Strafkläger geschilderten zeitlichen Ablauf solle O.________ also noch auf Platz gewesen sein, als die Beschuldigten respektive C.________ mit dem Lösen der Schrauben begonnen hatten. Dies wird aber von O.________ so nicht beschrieben. Er sei vor Ort gewesen, als die zwei Herren gekommen seien (p. 349 Z. 17).