Der Strafkläger schilderte den Ablauf – erstmals mehr als eineinhalb Monate nach dem Unfall – anders: Er sei bei der Hauswand (in einer Entfernung von vier Meter zum Schirm [p. 386 Z. 26 f.]) gestanden. Der Schirm habe begonnen zu wackeln. Er habe gedacht, er gehe den Schirm halten, damit dieser wieder in das Scharnier gedrückt und die Schrauben wieder angeschraubt werden könnten (p. 73 Z. 198 f., p. 363 p. 43 ff.). Er habe sich zum Sonnenschirm begeben, damit dieser nicht umfalle und den anderen Mann beim anderen Schirm nicht treffe (p. 73 Z. 209 f.). Es seien Sekundenbruchteile gewesen.