Ebenso zeigten die gerichtlichen Feststellungen anlässlich der Hauptverhandlung, dass die sichergestellte Schlitzschraube wohl durch das Loch eines Aufstellscharniers gezogen worden war. Selbst wenn man deshalb annehmen wollte, beim Unfallschirm sei eine Sicherungsschraube eingesetzt gewesen, so müsste davon ausgegangen werden, diese sei nicht die originale bzw. korrekte und nicht zur Sicherung des Schirms geeignet gewesen.