Vielmehr erscheint nicht ausgeschlossen, dass die sichergestellte «Sicherungsschraube» vom zweiten Schirm stammte. Das an Letzterem vorgenommene polizeiliche «Experiment» zeigte überdies, dass die bei jenem Schirm bzw. Scharnier zur Sicherung verwendete Schraube bei gewissem Krafteinsatz durch das Loch im oberen Teil des Aufstellscharniers gezogen wird und nicht zur Sicherung des Schirms geeignet ist. Ebenso zeigten die gerichtlichen Feststellungen anlässlich der Hauptverhandlung, dass die sichergestellte Schlitzschraube wohl durch das Loch eines Aufstellscharniers gezogen worden war.