Gestützt auf diese Feststellungen erscheint der Schraubenkopf der Sicherungsschraube als zu klein und es ist nach Auffassung des Gerichts erstellt, dass diese bei genügender Krafteinwirkung – wie beim polizeilichen «Experiment» – durch das Bohrloch gezogen wird. Da die sichergestellte Sicherungsschraube im Bereich des Kopfes bzw. des Schlitzes zudem deformiert und der Kopf insgesamt leicht gebogen ist, muss sodann davon ausgegangen werden, dass besagte Schraube auch tatsächlich durch das Bohrloch gezogen wurde, sei dies nun im Rahmen des polizeilichen «Experiments» oder aber beim Umfallen des Unfallschirms.