Diese plausiblen und nachvollziehbaren Ausführungen beider Beschuldigten betreffend die fehlende Eignung der sichergestellten Sicherungsschraube lassen sich mit den Feststellungen des Gerichts in Anwesenheit der Parteien anlässlich der Hauptverhandlung vereinbaren: Das Gericht prüfte, inwiefern die sichergestellte Sicherungsschraube (Schlitzschraube) mit dem Schraubenkopf durch das entsprechende Loch des oberen Rings des sichergestellten Aufstellscharniers passt.