_ nicht zweifelsfrei erstellen, dass die sichergestellte Sicherungsschraube zum Unfallschirm respektive zur sichergestellten Aufstellscharnier gehört. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, dass die sichergestellte Sicherungsschraube wie von den Beschuldigten ausgesagt bzw. insinuiert von einem anderen Schirm bzw. Aufstellscharnier stammt, insbesondere von demjenigen, an welchem die Polizei ihr erst anlässlich der Hauptverhandlung bekannt gewordenes «Experiment» durchführte.