Er schliesse daraus, dass die Schraube bei der Demontage nicht vorhanden gewesen sei (p. 389 z: 18 f.). Er gehe aber nach wie vor davon aus, dass diese [die sichergestellte Sicherungsschraube] irgendwo bei der Bodenhülse gelegen sei (p. 389 Z. 20 f.). Auf explizite Nachfrage konnte der Zeuge R.________ allerdings nicht mit Sicherheit bzw. wenigstens mit gewisser Wahrscheinlichkeit sagen, ob die sichergestellte Sicherungsschraube vom Unfallschirm bzw. - scharnier stamme (p. 389 Z. 30 ff.); oder gegebenenfalls doch vom zweiten Schirm bzw. vom «Experiment» (p. 389 Z. 23 ff.).