Sie diene als provisorische Sicherung des Schirms ohne Betriebslast, d.h. sie unterstütze das Aufrechterhalten des Schirms möglichst gut. Sie sei bedingt (bei keiner oder nur marginaler Lasteneinwirkung auf den Schirm) in der Lage, den Schirm in aufrechter Position zu halten. Für sich alleine genommen sei sie aber nicht in der Lage, das Umkippen des Schirms mit absoluter Sicherheit zu verhindern (p. 237). Gemäss den weiteren Ausführungen der T.________ (Firmenbezeichnung) vom 12.01.2024 könne sich der Schirm ab dem Zeitpunkt des Lösens des Anpressrings langfristig respektive über längere Zeit nicht mehr selbst stabilisieren (p. 250).