Sicherungsschraube Erstmals in der Einsprachebegründung der Verteidigung von A.________ wurde explizit ausgeführt, bevor A.________ bzw. C.________ hätten sehen können, ob eine Sicherungsschraube montiert gewesen sei, sei der Schirm umgekippt. Der Grund für das Kippen des Schirms sei gewesen, dass keine Sicherungsschraube angebracht gewesen sei (p. 170.5 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung führte C.________ damit übereinstimmend aus, die Sicherungsschraube sei nicht vorhanden gewesen, dies sei der Grund gewesen, dass der Schirm umgekippt sei, als der Strafkläger am Schirm herumgefingert habe (p. 373 Z. 5 ff.).