Zuvor habe der Schirm entfernt werden müssen. Da dieser noch im Sockel [gemeint: umgekipptes Aufstellscharnier] gewesen sei und nicht vom Strafkläger habe weggenommen werden können, seien alle Schauben durch ihn gelöst worden (p. 373 Z. 43 ff., p. 374 Z. 1 ff.). Damit ist mindestens in dubio davon auszugehen, dass die Schrauben der Drehalter nicht vor dem Unfall, sondern erst im Nachgang gelöst wurden, um den Strafkläger zu bergen.