Die Wahrnehmung der Auskunftsperson O.________ deckt sich (mit Ausnahme des einen angeblich noch mit der Bodenhülse verschraubten Drehalters) insofern mit den Feststellungen der Polizei, als im Zeitpunkt als diese auf Platz gekommen sei, das Aufstellscharnier tatsächlich nicht mehr auf der Bodenhülse gestanden sei und die Schrauben an einem Haufen gelegen seien. Der Zeuge R.________