Weiter führte aber aus, er könne nicht mehr genau sagen, ob er zuerst den Rettungsdienst allarmiert habe oder direkt zum Schirm gegangen sei (p. 97 Z. 55 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung führte O.________ dann aus, als die Polizei bereits vor Ort gewesen sei, habe er gesehen, dass höchstens noch eine Schraube [der Drehalter, vgl. p. 351 Z. 22 f.] im «Grundsockel» [gemeint: Aufstellscharnier, vgl. 351 Z. 1 f.] vorhanden gewesen sei (p. 349 Z. 25 ff., p. 350 Z. 41 ff.). So wie er es in Erinnerung habe, sei das Aufstellscharnier unmittelbar neben der Grundverankerung [Bodenhülse] gestanden (p. 351 Z. 4 f.).