Schrauben der am unteren Teil des Aufstellscharniers befestigten Drehalter, vgl. p. 368 Z. 46 f.] seien gelöst gewesen. Er implizierte damit, der Schirm sei nicht über das Aufstellscharnier gekippt, sondern das Aufstellscharnier sei von der Bodenhülse gelöst worden und begründete dies mit der Fallrichtung des Schirms (p. 72 Z. 155 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung gab er erneut an, er gehe davon aus, dass der Schirm als Ganzes (d.h. mit dem kompletten Aufstellscharnier) umgefallen sei, da der Schirm ansonsten in Richtung des Hauses gefallen wäre.