Anpressring] gelöst. Nur vom Entfernen der Abdeckplatt falle der Schirm nicht um (p. 108). Der Strafkläger bestätigte diese 13 Ausführungen der Beschuldigten insofern, als er sowohl bei der polizeilichen Einvernahme als auch anlässlich der Hauptverhandlung aussagte, er habe gesehen, dass der Anpressring («Deckplatte» [p. 75 Z. 269], «Abdeckplatte» [p. 364 Z. 1]) gelöst gewesen sei (p. 364 Z. 33 f.). Es ist mithin unbestritten und erstellt, dass zumindest die Verankerungsschrauben des Anpressrings durch C.________ gelöst wurden.