A.________ sagte konstant aus, als C.________ die Schrauben gelöst habe, habe er [A.________] mit seinem Chef telefoniert um nachzufragen, was abgemacht gewesen sei (p. 108, p. 382 Z. 37 ff., p. 383 Z. 20 ff.). An der Hauptverhandlung spezifizierte er detailreich, als er am Boden gekniet sei, seien alle Schrauben vorhanden gewesen. Als er weggegangen sei, habe «C.________ (Spitzname)» [C.________] ein, zwei Schrauben gelöst gehabt (p. 383 Z. 28 ff.). Er [A.________] sei mit dem Lösen des Anpressrings durch C.________ einverstanden gewesen und hätte dies auch gemacht (p. 382 Z. 18);