11 lich, dass sie auf den Platz kamen und zuerst meinten, wo denn der Kran sei (pag. 559, Z. 9 ff.; pag. 566, Z. 8 ff. und 27). Dass in der Offerte von einem Stapler gesprochen wurde, sei damals nicht bekannt gewesen und mit dem Chef auch nicht besprochen worden (pag. 561, Z. 25 ff. und 35 ff.). Zwischen der M.________ (Firmenbezeichnung) und dem Altersheim wurde indessen unmissverständlich vereinbart, dass letzteres einen Stapler besorgen würde, ansonsten dies die erstere übernehmen und entsprechend in Rechnung stellen würde (pag.