Ergänzend und präzisierend ist festzuhalten, dass der Strafkläger sein forsches Auftreten auch oberinstanzlich bestätigte (pag. 553, Z. 37 ff.; pag. 554, Z. 11 ff.). Desgleichen bestätigte er, den Beschuldigten gesagt zu haben, dass man auf den Stapler warten soll (pag. 554, Z. 17 f.). Der Stapler war mithin klarerweise ein Thema und die Beschuldigten wussten, dass dieser noch kommen werde. Eine eigentliche Diskussion über das weitere Vorgehen bei der Demontage fand jedoch nicht statt.