er denke aber schon (p. 379 Z. 17 ff.). A.________ bekräftigte seinerseits, sie [die Beschuldigten] seien [beide] zu Boden gekniet, um zu schauen, in welche Richtung der Schirm kippe (p. 382 Z. 5 f., p. 382 Z. 37 f.). «C.________ (Spitzname)» [C.________] habe dann begonnen die Schrauben zu lösen (p. 382 Z. 38 f.). Beiden sei klar gewesen, dass der Pressring gelöst werden müsse, damit sie das Scharnier sehen könnten (p. 382 Z. 6 f.). Dies sei zwar gemäss C.________ nicht abgesprochen gewesen, jedoch handle es sich um ein Standardvorgehen (p. 379 Z. 26 f.). A.________ bestätigte zudem in seiner Einvernahme ausdrücklich, er sei mit dem Lösen der Schrauben durch C._____