Vielmehr waren es die Beschuldigten, die gemäss ihren Aussagen mit – aus ihrer Sicht – Vorbereitungsarbeiten für die Demontage begannen, welche im (vermeintlich vorübergehenden) Lösen des Anpressrings bestanden (A.________: p. 383 Z. 6 ff., 16 ff.; vgl. auch C.________: p. 375 Z. 42 ff., p. 379 Z. 26 f.). Dies sei nötig, um zu schauen, in welche Richtung das Aufstellscharnier respektive der Schirm umgelegt werden könne (C.________: 372 Z. 45 ff.; A.________: p. 382 Z. 4 ff., 31 ff.),