9 Gemäss den Aussagen aller vor Ort Anwesenden war nach dem Eintreffen der Beschuldigten beim Alters- und Pflegeheim die Stimmung nicht gerade gut. Sowohl die Beschuldigten als auch der Strafkläger machten geltend, sie seien von ihrem Gegenüber angeschnauzt worden (Strafkläger: p. 73 170, Z. 191 ff., p. 363 Z. 37 ff.; C.________: p. 375 Z. 38 ff.; A.________: p. 382 Z. 1 ff.; p. 383 Z. 21 f., 31 f.), wobei der Strafkläger anlässlich der gerichtlichen Einvernahme eingestand, er sei manchmal sehr direkt und sehr forsch. Vielleicht habe er auch forsch reagiert (p. 368 Z. 32).