8 worten zu können. Auch wenn sie der Fachbetrieb seien, könne er nicht verstehen, dass man nun hintendrein komme und sage, sie hätten den Lead gehabt (pag. 567, Z. 14 ff.). Der Strafkläger bestätigte, die beiden Beschuldigten hätten grundsätzlich den Lead gehabt. Man habe diese ja auch als Fachpersonal engagiert und sie seien lediglich als Helfer da gewesen (pag. 554, Z. 21 f.). Für die Kammer bestehen keine Zweifel daran, dass die beiden Beschuldigten die Verantwortung für den Abbau des Schirmes trugen.