an C.________ habe er keine wahrgenommen (p. 368 Z. 22 f.). O.________ gab bei der polizeilichen Einvernahme an, es habe den Anschein gemacht, der ältere Mann habe die Demontage geleitet (p. 98 Z. 114 f.), schob aber sogleich nach, er könne es nicht genau sagen (p. 98 Z. 121). Anlässlich der gerichtlichen Einvernahme führte er aus, er sei sich nicht 100 % sicher, er habe aber den Eindruck gehabt, A.________ habe den Lead gehabt (p. 350 Z. 6 f.). Diesen Eindruck begründete er mit der ersten Begegnung (p. 350 Z. 9 f.), mithin ebenfalls nicht besonders fundiert. Dahingegen geht aus den insoweit übereinstimmenden Aussagen der Beschuldigten und der Auskunftsperson N.____