Es sei klar gewesen, dass er als Fachperson so etwas mache [Anpressring lösen, um zu schauen, wie der Schirm kippe, vgl. p. 375 Z. 42 f.] und nicht der Hausdienst (p. 376 Z. 2 f.). Im Widerspruch zur Aussagen an der Hauptverhandlung, wonach sie lediglich den Auftrag gehabt hätten, zu helfen, hatte C.________ zudem anlässlich der polizeilichen Einvernahme unmittelbar nach dem Umfall angegeben, er habe den Auftrag erhalten, die grossen Sonnenschirme zu demontieren. Man habe sich geeinigt, dass zwei Mitarbeiter der M.________ (Firmenbezeichnung) benötigt und zwei weitere Personen vom Altersheim mithelfen würden (p. 108).