Die Zeugen R.________ und S.________ (Kantonspolizisten) machten diesbezüglich vor Ort keine Feststellungen (R.________: p. 337 Z. 1 ff.; S.________: p. 342 Z. 1 ff.). N.________ führte hierzu aus, es sei darum gegangen, dass die Mitarbeiter des Altersheims helfen (p. 358 Z. 31 f.). Die Frage, wer für den korrekten Abbau verantwortlich gewesen sei, wollte er nicht kommentieren (p. 358 Z. 34 ff.).