10.2 Verantwortlichkeit für den Abbau Es kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 10 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 433 f.): Für die Demontage der Schirme offerierte die M.________ (Firmenbezeichnung) zunächst vier Monteure (Offerte vom 04.02.2022; p. 56). Schlussendlich reservierte die M.________ (Firmenbezeichnung) für die in Auftrag gegebenen Arbeiten für den 02.11.2022 um 08:00 Uhr zwei Monteure und ersuchte das Alters- und Pflegeheim, zwei Mann sowie – wenn möglich – einen Stapler bereitzustellen (p. 55; vgl. auch K.________: p. 345 Z. 19 f., p. 347 Z. 21;