_: 341 Z. 34 f., 37 ff.). Auch die Auskunftspersonen K.________, Leiter Hotelier des Alters- und Pflegeheims (p. 52), O.________, Leiter Technischer Dienst des Alters- und Pflegeheims (p. 52) und N.________, Inhaber der M.________ (Firmenbezeichnung), wurden erst einige Monate nach dem Unfall zur Sache befragt. Sie konnten jedoch zum eigentlichen Kerngeschehen auch keine Aussagen machen, weil sie – jedenfalls im relevanten Zeitpunkt – selbst nicht vor Ort waren.