6. Vorbemerkungen Es kann vorweggenommen werden, dass sich die Kammer den Erwägungen der Vorinstanz im Wesentlichen anschliesst und jene lediglich punktuell zu ergänzen sind. Entgegen den Verteidigungen ist die Vorinstanz korrekt vorgegangen und hat das Urteil überzeugend begründet. Es wird daher integral auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen. Eine direkte Wiedergabe der vorinstanzlichen Erwägungen wird kursiv und durch eine kleinere Schriftgrösse erkennbar gemacht.