4.2 Beschuldigter 2 Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete namens seines Mandanten an der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 580): 1. C.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der fahrlässigen Körperverletzung, angeblich begangen am 2. November 2022 in H.________ (Ort) zum Nachteil von E.________. 2. Die erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. C.________ sei eine Entschädigung für die erstinstanzlichen Verteidigungskosten in der Höhe von CHF 8’740.45 (inkl. Mehrwertsteuer) gemäss Kostennote vom 5. Juni 2024 auszurichten.