2. A.________ seien die gesamten erstinstanzlich geltend gemachten Verteidigungskosten in Höhe von CHF 8’249.80 sowie die gesamten oberinstanzlichen Verteidigungskosten (inkl. Auslagen und MWST) gemäss separat eingereichter Kostennote zu ersetzen. 3. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien vollumfänglich an den Kanton Bern, evtl. an die Privatklägerschaft, aufzuerlegen. 4. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen.