3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich über die Beschuldigten je ein Strafregisterauszug (beide datierend vom 28. Februar 2025, pag 544 f. und pag 546 f.) und ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (beide datierend vom 14. Februar 2025, pag. 538 ff.) eingeholt. Ferner wurden die Beschuldigten und der Strafkläger an der Berufungsverhandlung einvernommen (pag. 557 ff. und pag. 565 ff.).