2 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2’600.00 (Gebühren der Staatsanwaltschaft: CHF 600.00; ½ der Gebühren des Gerichts: CHF 2’000.00) und Auslagen von CHF 50.00 (½ der Auslagen der Staatsanwaltschaft), insgesamt bestimmt auf CHF 2'650.00.