2. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 2’600.00 (Gebühren der Staatsanwaltschaft: CHF 600.00; ½ der Gebühren des Gerichts: CHF 2’000.00) und Auslagen von CHF 50.00 (½ der Auslagen der Staatsanwaltschaft), insgesamt bestimmt auf CHF 2'650.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2’150.00.