__ wegen einer groben Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt (pag. 302). Dies wäre nach konstanter Praxis straferhöhend zu berücksichtigen gewesen (vgl. etwa Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 24 400 vom 12. Mai 2025 E. 22.2 mit weiteren Hinweisen). Aufgrund des geltenden Verschlechterungsverbots bleibt es jedoch beim von der Vorinstanz eingesetzten Strafmass, weshalb auf weitere Ausführungen zu den Täterkomponenten verzichtet wird.