Sie erwog, es sei straferhöhend zu berücksichtigen, dass das Nichtwahren eines ausreichenden Abstands eine Kollision zur Folge gehabt habe und sich der Beschuldigte offensichtlich blindlings auf die Assistenzsysteme verlassen habe, welche definitionsgemäss nur der Unterstützung des Lenkers dienen würden und sich so auch bis heute der Verantwortung entziehen wolle. Folglich erachtete sie eine Busse in Höhe von CHF 500.00 als angemessen. Die Kammer schliesst sich diesen Ausführungen grundsätzlich an, insbesondere betreffend die Höhe der Busse mit der Begründung, dass es zu einer Kollision gekommen ist.