Bei äusseren Bedingungen, welche dazu geeignet sind, deren einwandfreies Funktionieren zu beeinträchtigen, muss der Fahrer seine Fahrweise so gestalten, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug auch bei einem möglichen Ausfall des Systems behält (Urteil des Bundesgerichts 1C_95/2014 vom 13. Juni 2014 E. 4.1.). Betreffend Abstand hielt das Bundesgericht explizit fest, dass ein elektrisches (Assistenz-) System zur Distanzregulierung den Fahrzeuglenker in keinem Fall von seiner Pflicht entbindet, die Abstandsregeln einzuhalten (Urteil des Bundesgerichts 6B_1037/2020 vom 20. Dezember 2021 E. 1.4).