21 deren Funktionsweise vertraut sein. Bei äusseren Bedingungen, welche dazu geeignet sind, deren einwandfreies Funktionieren zu beeinträchtigen, muss der Fahrer seine Fahrweise so gestalten, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug auch bei einem möglichen Ausfall des Systems behält (Urteil des Bundesgerichts 1C_95/2014 vom 13. Juni 2014 E. 4.1.).