Lenker bleibt bei hochautomatisiertem Fahren verantwortlich dafür, dass die Systeme überwacht werden. Der Fahrer muss stets bereit sein, die Lenkvorgänge wieder selbst zu übernehmen; und er muss eingreifen, wenn er bemerkt, dass das System nicht mehr richtig funktioniert oder wenn er erkennt, dass er in eine Situation gerät bzw. geraten könnte in der das System überfordert ist (WOHLERS, Individualverkehr im 21. Jahrhundert: das Strafrecht vor neuen Herausforderungen, BJM 2016 S. 113 ff., S. 120).