Die Rechtsprechung hat keine allgemeinen Grundsätze zur Frage entwickelt, bei welchem Abstand in jedem Fall, das heisst auch bei günstigen Verhältnissen, eine einfache Verkehrsregelverletzung anzunehmen ist. Im Sinne von Faustregeln wird für Personenwagen auf die Regel «halber Tacho» (entsprechend 1,8 Sekunden) und die «Zwei-Sekunden-Regel» abgestellt (BGE 131 IV 133 E. 3.1 mit Hinweisen; Urteil des Bundesgerichts 6B_1037/2020 vom 21. Dezember 2021