14. Theoretische Grundlagen 14.1 Allgemeine Grundlagen zur einfachen Verkehrsregelverletzung Für die theoretischen Ausführungen zu Art. 90 Abs. 1 SVG kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 16 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 243). Ergänzend ist festzuhalten, dass unter Art. 90 Abs. 1 SVG sämtliche Verkehrsregelverletzungen fallen, soweit diese keinen qualifizierten Tatbestand erfüllen (FIOLKA, in: Basler Kommentar, Strassenverkehrsgesetz, 2014, N. 29 zu Art.